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digipay AGB
Nutzungsbedingungen des digipay Zahlungssystems für Webmaster Präambel Das digipay-Billing-System ist ein Produkt der DigiPay AG, Schulstraße 7, CH-5303 Würenlingen (im folgenden digipay genannt). digipay bietet Webmastern Payment- und e-Communication-Systeme im digitalen Datennetz an, wickelt Zahlungsvorgänge ab, erfasst und verwaltet den bargeldlosen Zahlungsverkehr und stellt mit dem System AvsKey ein Altersverfifikationssystem zur Verfügung. Abgerechnet werden Zahlungen im Lastschriftverkehr, Paysafecardzahlungen und Kreditkartenzahlungen. Abrechnungsfähig sind Einmalzahlungen, Abonnements (sog. Rebilling) und Zeiteinheiten (Coinsystem). Das System der digipay ist webmasterfähig. §1 Vertragsgegenstand (1) Gegenstand des Vertrages zwischen dem Webmaster und digipay ist die Abrechnung von Onlineangeboten im Internet. digipay stellt zu diesem Zweck dem Webmaster die erforderliche Software für die Dauer des Vertrages zur Verfügung und stellt Schnittstellen zu Kreditkartenunternehmen und Banken bereit. Bei Angeboten des Webmasters, die jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden dürfen, ermöglicht digipay dem Webmaster die Nutzung des Altersverfifikationssystems AvsKey zur Durchführung einer Zugangskontrolle. Der Webmaster ist insoweit mit der Geltung der AGB des Systems AvsKey einverstanden, die HIER abgerufen werden können. Beteiligt der Webmaster weitere Webmaster (Unterwebmaster) an seinem Angebot - beispielsweise im Rahmen sog. Partnerprogramme, so stellt der Webmaster sicher, dass diese Nutzungsbedingungen Vertragsbestandteil des zwischen dem Webmaster und dem Unterwebmaster geschlossenen Vertrages werden. (2) digipay bietet derzeit folgende Abrechnungsverfahren an: - Kreditkartenzahlung (z.Zt. nur mit eigenem VU-Vertrag möglich) - elektronisches Lastschriftverfahren - Paysafecard - Überweisung - T-Pay - Micromoney - Voicedialer - Dialer. (3) Der Webmaster bestätigt mit der Anmeldung, diese AGB gelesen zu haben und sie anzuerkennen. Entgegenstehende AGB des Webmasters werden nicht Vertragsbestandteil. Änderungen dieser AGB werden dem Webmaster als E-Mail mitgeteilt. Der Webmaster kann den Nutzungsvertrag innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Änderungen kündigen, wenn er mit den Änderungen nicht einverstanden ist. Kündigt der Webmaster innerhalb der Frist nicht, werden die Änderungen Vertragsbestandteil. (4) digipay erteilt dem Webmaster die einfache Lizenz für die Nutzung der Abrechnungssoftware für das jeweilige Onlineangebot des Webmasters. Änderungen und Erweiterungen jeder Art an Bestandteilen des Softwarepakets nimmt nur digipay vor. Das gilt auch für die Beseitigung von Fehlern. Das Eigentum sowie die Inhaberschaft an geistigen Eigentumsrechten jeder Art sowie am Know-how behält sich digipay vor. Jede Weitergabe an Dritte sowie jede nicht vertragsgemäße Nutzung sind nicht erlaubt. § 2 Leistungsbeschreibung (1) digipay ist bestrebt, den Zugang für Internet-Nutzer ständig verfügbar zu unterhalten. Aufgrund nicht näher vorhersehbarer und steuerbarer gleichzeitiger Zugriffe auf den Server des Host Providers von digipay durch andere Internet-Nutzer und aufgrund höherer Gewalt, einschließlich Streiks und Aussperrungen, sowie wegen technischer Änderungen der Anlagen des Host Providers von digipay (z.B. Änderung des Standortes der Anlage etc.) oder sonstiger Maßnahmen (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.), die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb der Anlage des Host Providers von digipay und der Web Site von digipay erforderlich sind, kann es zeitweilig zu Verzögerungen, Störungen und/oder Unterbrechungen des Zugriffs auf das System von digipay kommen. Eine ständige Erreichbarkeit kann daher nicht garantiert werden. Vorbeugende Wartungsarbeiten werden dem Webmaster per e-mail angekündigt. Für die Inhalte und Links der Angebote, die mit digipay abgerechnet werden, ist der Webmaster allein verantwortlich. digipay weist ausdrücklich darauf hin, dass in Deutschland pornografische Angebote, die Gewaltdarstellungen oder sexuelle Handlungen mit Kindern oder Tieren zum Gegenstand haben, auch mit einem Altersschutzsystem generell verboten sind. (2) Die eingezogenen Rechnungsbeträge werden monatlich abgerechnet und zum 15. des Folgemonats an den Webmaster unter Abzug der Provisionen für digipay und Dritte ausgezahlt. Rücklastschriften und ähnliche Stornos werden zuvor vom Auszahlungsbetrag abgezogen. Ein Auszahlungsanspruch besteht nur, soweit abgerechnete Beträge tatsächlich bei digipay eingegangen sind. (3) digipay ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag der Hilfe Dritter zu bedienen. (4) digipay ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, im eigenen Namen und für eigene Rechnung die fälligen Zahlungen geltend zu machen und einzuziehen. § 3 Datenerhebung und Speicherung (1) digipay wird die zur Erbringung und Abrechnung von Leistungen erforderlichen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erheben, verarbeiten und speichern. Hierbei handelt es sich um Bestandsdaten, Nutzungsdaten und Abrechnungsdaten. Die Verbindungsdaten können bis zur Löschung jederzeit bei digipay angefordert werden. (2) digipay ist berechtigt, bei der zuständigen Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung (Schufa) sowie bei anderen Wirtschaftsauskunfteien und Kreditsicherungsgesellschaften Auskünfte über den Webmaster einzuholen. Der Webmaster willigt ein, dass digipay der zuständigen Schufa-Gesellschaft Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Einziehung der Kreditkarte wegen missbräuchlicher Verwendung durch den Karteninhaber, Verursachung von Rückbelastungen bei unbestrittener Forderung, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen etc.) meldet. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zur Wahrnehmung der berechtigten Interessen von digipay erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Webmasters nicht beeinträchtigt werden. § 4 Haftungsfreistellung Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, bei den auf ihren jeweiligen Web Sites enthaltenen Daten und bei der Eingabe und dem Abruf von Daten über diese Web Sites gesetzliche und behördliche Vorschriften, insbesondere des Datenschutzrechts, des Strafrechts, des Urheber- und/oder Markenrechts und/oder anderer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes sowie des Wettbewerbsrechts einzuhalten und keine Rechte Dritter zu verletzen. Dies gilt insbesondere für Vorschriften des Jugendschutzes. Soweit ein Rechtsverstoß durch die Web Site des Webmasters vorliegt, verpflichtet sich der Webmaster, digipay von jeglicher Haftung im Sinne dieses Absatzes gegenüber Dritten oder Behörden freizustellen. Darüber hinaus wird der Webmaster digipay nach besten Kräften bei der Rechtsverteidigung unterstützen. Der Webmaster erhält für seinen Zugang einen Zugangsnamen und ein Passwort. Die Weitergabe dieser Daten an Dritte oder die Veröffentlichung ist untersagt. Soweit ein dem Webmaster zuzurechnender Rechtsverstoß vorliegt, ist digipay berechtigt, den Zugang bis zum Nachweis der Rechtmäßigkeit durch den Webmaster zu sperren. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. § 5 Schadensersatzansprüche und Haftungsbeschränkung Schadensersatzansprüche des Webmasters aus positiver Forderungsverletzung und aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sind ausgeschlossen. digipay haftet aus den vorgenannten Rechtsinstituten nicht auf Ersatz oder Beseitigung von Schäden z.B. wegen Verlustes oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten. digipay haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, ebenfalls nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die digipay vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat und nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Sie gelten ferner nicht für Schäden, die in folge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden sind, sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. In diesen Fällen gilt folgendes: a) digipay haftet für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten und für entsprechendes Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. b) Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet digipay, es sei denn, es handelt sich um nicht vorhersehbare Schäden. Schadensersatzansprüche des Webmasters wegen Verzuges oder Unmöglichkeit der Leistung von digipay sind beschränkt auf den Wert desjenigen Teiles der Lieferung oder Leistung, welche(r) wegen der Unmöglichkeit bzw. des Verzuges nicht wie vertraglich vorgesehen verwendet werden kann. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. § 6 Wettbewerbsverbot, Geheimhaltung, Datenschutz (1) Nach Beendigung der Lizenz nutzt der Webmaster sein erworbenes Wissen der softwaretechnischen Möglichkeiten und Funktionsweisen der Software nicht aus, um Wettbewerbserzeugnisse herzustellen. Das gilt für jede unmittelbare und mittelbare Tätigkeit. Als Wettbewerbserzeugnis gilt jede Software, die der urheberrechtlich geschützten Software von digipay entspricht oder mit ihr vergleichbar ist. (2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle in diesem Vertragsverhältnis erlangten Informationen über den Vertragspartner unbefristet geheim zu halten. Das gilt neben den Kenntnissen über die Produkt- und Geschäftspolitik sowie Vertriebswege besonders für alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse erkennbar sind. Soweit es der Vertragszweck nicht erfordert, machen sie keine Aufzeichnungen und Mitteilungen an Dritte. Eine Weitergabe an Dritte oder jede andere Art der Offenlegung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Gesetzliche Auskunftsverpflichtungen bleiben von dieser Regelung unberührt. (3) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gibt der Webmaster auf Aufforderung von digipay die Software sowie sämtliches Zubehör an digipay zurück. Ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Materialien steht dem Webmaster nicht zu. (4) Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes halten die Vertragsparteien ein. (5) Eingeschaltete Dritte weisen die Vertragspartner auf diese Pflichten hin. § 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist Kleindöttingen. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Webmaster Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz von digipay zuständig ist. digipay ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Webmasters zu klagen. Es gilt ausschließlich schweizer Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Webmaster seinen Firmensitz im Ausland hat. § 8 Schlussbestimmungen Der Webmaster wird seine Rechte aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von digipay an Dritte abtreten; § 354 a HGB bleibt unberührt. Aufrechnungsrechte stehen dem Webmaster nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von digipay anerkannt worden sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesen AGB eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Fall einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem wirtschaftlichen Zweck dieser AGB vereinbart worden wäre, wenn die Vertragspartner die Angelegenheit von vornherein bedacht hätten.